Arbeitsgemeinschaft      P A S        Dr. Wilfrid v. Boch-Galhau

( elterliches Entfremdungssyndrom  )

P A S  ist besser zu beschreiben als die Entführung der Seele !

Indoktrinierende Elternteile ÄNDERN sich nie und pflegen Ihren Hass über Jahrzehnte !

Solange das Kind beim indoktrinierende Elternteil bleibt, ändert sich nichts !

 

Internationale Konferenz           Das Parental Alienation Syndrom        in Frankfurt a.M.

Ein interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe 18./19.10.2002

 

Beginn Freitag 18.10.2002       9:00

 

mit der Vertreterin der Bürgermeisterin von Frankfurt:

in 2001 waren laut Schellstudie 197.100 Scheidungen mit 153.500 Kindern

Bei nicht einvernehmlichen Scheidungen reagieren Jungen häufig aggressiv und Mädchen nach innen gekehrt, so dass die Mädchen nicht mehr von anderen wahrgenommen werden.

 

Die Repräsentantin für transnationale Kindesentführungen Frau Mary Banotti Member Europäisches Parlament B-1047 Brussels  wurde durch Fr. Hurrigan vertreten

- mit Hinweisen zu dem 1. und 2. Nizza Referendum

 

Prof. Dr. Richard A. Gardner

ist der Vater des Begriffs PAS. PAS ist eine Deformationskampagne gegen den nicht sorge­berech­tigten Elternteil und entsteht durch Gehirnwäsche des sorgeberechtigten Elternteils <Indoktri­na­tion> kombiniert mit Feindseligkeit des Kindes.

Kontraindikation: bei wahrhaftigem Kindesmissbrauch ist PAS nicht relevant.

 

Typisch bei PAS: normale bzw. für das Leben übliche / gängige Situationen und auch Ent­täuschungen werden als Begründung für den Hass des PAS Kindes herangezogen.

PAS Kinder sind nicht ambivalent, sondern hassen nur noch, ohne begründen zu können

- PAS Symptome sind zu vergleichen mit / werden zu Borderline: es existiert nur noch gut und böse bzw. Hass und Liebe, wobei das indoktrinierende Elternteil völlig unkritisch geliebt wird und das Kind das indoktrinierende Elternteil „unterstützt“ sowie gegenüber dem entfremdeten Elternteil keinerlei Schuldgefühle entwickelt - dieses wird dann auf alle Verwandte aus dem Umfeld des nicht sorge­berechtigten Elternteil ausgedehnt.

Das indoktrinierende Elternteil sagt typischer Weise: „ich respektiere die Ansicht meines Kindes“ und unterstützt damit PAS ( wobei zwischen den Zeilen die Loyalität des Kindes geprüft wird, welches zu 100% vom sorge­berechtigten Elternteil abhängig ist )

 

Also PAS ist eine bewusste Programmierung des Kindes durch Gehirnwäsche mittels einer Dif­famierungskampagne gegen den nicht sorge­berechtigten, entfremdeten Elternteil.

PAS konnte erst dadurch entstehen, indem sich in Sorgerechtsprozessen die Kriterien der Gerichts­entscheide verschoben: bisher waren immer nur Mütter die alleinigen Sorgeberechtigten; in den 70er fingen Väter an dieses zu beklagen, wieso sie nicht gleichberechtigt seien ( Mütter dem Vater biologisch überlegen ? ) - dennoch erhalten die Mütter nur bei erheblichen Mängel das Sorgerecht nicht. Inzwischen ist das gemeinsame Sorgerecht gesetzlich verankert, so fingen die Mütter die Kinder an, zu programmieren / einer Gehirnwäsche zu unterziehen, um gegen die gleichberech­tigten Väter mehr Chancen vor Gericht zu erhalten ( Geschlechterkrieg ).

Der taktisch verwendete sexuelle Missbrauchsvorwurf ist eine „Untergruppe“ des PAS.

Sollte PAS nicht zum Erfolg führen, greift die Umgangsvereitelung < = > politische Aspekte durch Frauenrechtsgruppen !

 


PAS, welches durch den sorge­berechtigten Elternteil indoktriniert wird, stellt sich gewisser Maßen als eine psychia­trische / traumatische Störung durch das Rechtssystem und die darin begründete

Gegnerschaft dar <= so zusagend ein Produkt der Kriterien der Gerichtspraxis

Nicht nur, aber vor allem im Gericht zögern viele PAS anzuerkennen ( politisch diffamiert / bekämpft als sexistisch, pädophil ), wobei gerade die Anwälte die Entfremder unterstützen.

Es ist zu erwarten, dass zukünftig auch Frauen ebenso Opfer von PAS werden, wir heute die Männer das Opfer sind.

 

In PAS kommt auch der Loyalitätskonflikt zum Tragen, wobei gerne stattdessen ein Umgangs­konflikt angenommen wird. PAS ( elterliches Entfremdungssyndrom ) startet üblicher Weise erst nach der Trennung - es können sogar schon 4 Wochen Urlaub dafür reichen ( Hinweis in meiner eigener Sache: Kinder zeigten zu keinem Zeitpunkt PAS Symptome gegenüber ihrer Mutter ); vielfach wird der Vater schon vor der Trennung ausgegrenzt ( Hinweis in meiner eigener Sache: Julia und Bastian wur­den von ihr in den Hort in Garching gebracht, anstatt eine persönliche Betreuung durch mich zu ermöglichen ) mit dem Ziel: Einfluß für die Gerichtsentscheidung zu gewinnen. <= notwendig: Prävention von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen gegen den indok­trinierende Elternteil, so dass dieser keinen Vorteil durch das Entfremden erlangen kann

 

PAS wird sich NIE verbessern, wenn das Kind beim indoktrinierenden Elternteil verbleibt und weiterhin 80% seiner Zeit mit ihm verbringt !

 

Im Borderline wird oft ein Elternteil völlig idealisiert, das andere erwartet nur Hass !

Paranoide Wahnvorstellungen der Mütter ( beispielsweise, dass ihnen die Kinder, welche sie zum Leben brauchen, genommen werden ) und Selbsttäuschung führt zur Indoktrinierung von PAS.

 

Dies führte dazu, dass auch die Kinder paranoid werden und Wahnvorstellungen entwickeln.

 

Prof. Kurt Ebert, Insbruck Rechtsinstitut

PAS ist die kompromisslose Zu- und Abwendung zu einem Elternteil !

Laut der UN haben wir eine Decade der Menschenrechtserziehung. Faktisch erfolgt an deutschen und österreichischen Gerichten eine Kapitulationsrechtssprechung und damit eine staatliche Unrechts­legitimierung, welche zu Recht wird. Damit regiert hier das Gesetz des Dschungels anstatt der roule of law.

 

Richter OLG Bamberg Harald Schütz:

die geäußerten Vorwürfe gegen Staat und Gerichte sind berechtigt, vor allem da das Kindeswohl die oberste Entscheidungsmaxime vor allem anderen zu sein hat.

Der Hass des einen Elternteils wird rücksichtslos auf dem Rücken der Kinder ausgetragen - dabei hat das BVerfG mitgeteilt, dass der Umgang dem Liebesbedürfnis der Kinder dient => Leben in / unter viel zu viel Hass und viel zu wenig Liebe. PAS lässt sich mit dem Kindeswohl nicht vereinbaren, wobei die Entfremdung auch für das zukünftige Leben ( als Erwachsener ) bleibt.

Für Aristoteles und Cicero war die Liebe eine Rechtsgrundlage; dazu sagte Aristoteles noch: „(erzieherische) Gewalt durch den Vater hat durch seine Liebe zum Kindeswohl zu erfolgen.“

Ein türkische Prof. sagte ihm, dass in Dtl. geliebte Eltern-Kind-Beziehung nicht existiert. Hier besteht eine Aushöhlung der Zukunft durch die Zerstörung der Familien, wobei dieses durch die staatlich geförderte ( initiierte ) fulltime Fremdbetreuung ( Einrichtung von Tagesstätten durch die Regierung ) auf die Spitze getrieben wird, indem gesagt wird: „nicht schädlich“.

 

In 2000 wurde eine Charta der EU erstellt, wobei der Artikel 24 identisch zum Art. 9 ( Abs. 2 ) der UN Kinderrechtskonvention ist. Laut dem Weltvölkerrecht ( Implementiert in einer Rechtsgemein­schaft ) im Sozial- und Zivilpakt der UN ist die Familie die staatliche Kernzelle und hat ein Anrecht auf den Schutz des Staates ! Der Artikel 29 der UN Kinderrechtskonvention entspricht dem Welt­völ­kerrecht.


Richard A. Wareshak, Dallas

Ängste und Schuldgefühle, welche PAS Kinder - sobald sie die Sache und ihre Programmierung durchschauen - empfinden, lösen sich nie - auch wenn sie erwachsen sind !

<= immense psychische und psychologische Belastung !

Beschrieben als MEDEA Syndrom, Kinder als Waffe einzusetzen. Die Wut und der Hass der Mutter  zerstört jedes Kind, die Kinder sind ( in ihrer Entwicklung ) auf Jahre beeinträchtigt

 <= indiziert bei ihnen große Ängste, welche sich verstärken, wenn sie erkennen, was sie taten und
      damit dem anderen, entfremdeten Elternteil antaten, was zu einem entsprechend niedrigen
      Selbstwertgefühl führt. So, pathologisch entfremdete Kinder können keine Liebe aufbauen.

 

Die amerikanische Anwaltskammer führte eine 12 jährige Studie von 700 Frauen durch - auch zu PAS. Ergebnis: PAS Aussagen müssen vor Gericht zugelassen werden ( Diagnose des Verursachers - Gehirnwäschevorgang muss (an)erkannt werden )

 

( mein eigener Hinweis: PAS - Vergleich / vergleichbar mit Stockholm Syndrom ?

    der Entführte sympathisiert mit dem Entführer - um die unerträglich Situation und Anspannung
     sowie den Druck des Entführers auf ein psychisch erträgliches Maß zu reduzieren )

 

Gerade der betreute Umgang fördert das Unbehagen des Kindes, da es anscheinend vor dem abgelehnten und entfremdeten Elternteil beschützt werden muss.

Positive Wirkung wurde nur mit der Umgangsveränderung erzielt, in dem intensiver (teilweise als Zwangs-) Umgang mit dem abgelehnten Elternteil und stark reduzierter mit dem entfremdenden Elternteil verordnet wurde => durch Sorgerechts / Aufenthaltsbestimmungsrechtsübertragung.

Viele Therapeuten sind „locker dabei“ und wollen das Kind beim indoktrinierenden Elternteil belassen; dadurch wird der Erfolg von vornherein hintertrieben.

 

Es zeigte sich, dass der Hass des indoktrinierenden Elternteils für ihn bedeutet, dass das (loyale) Kind denselben Hass fühlen muss ! Die Gerichte sehen jedoch nur, dass das entfremdete Elternteil abgelehnt wird, ja sogar als ein misshandelndes dargestellt wird.

Außer dem Loyalitätskonflikt kommt noch der Identifikationskonflikt hinzu, indem das schlechte und hassenswerte Elternteil ihm, dem Kind einen und damit auch einen schlechten und hassens­werte Teil vererbt hat; dadurch fängt das Kind an, einen Teil seines Selbst ( seines Egos und seiner Persönlichkeit ) abzulehnen <= massive Persönlichkeitsstörungen vor allem als Erwachsener.

Solche Scheidungskinder neigen zu antisozialem Verhalten und geringem Selbstwertgefühl.

PAS Kinder laufen (immer) vor Beziehungsproblemen weg, haben gelernt, dass es OK ist, den Anderen abzulehnen und haben dadurch keinerlei Respekt & Achtung vor Anderen.

 

Einfluss des Sachverständigen auf Gerichtsentscheide ( bzgl. Gehirnwäsche ):

Nach der Gehirnwäsche kann das indoktrinierende Elternteil ( die Mutter ) unbesorgt sagen:
„ich unterstütze und will den Umgang, aber das Kind will ja nicht !“

 

Jugendamtsmitarbeiterin Christine Knappert, Bad Salzuflen

An alle Kritiker: beweist nicht die Auflösung von PAS die Existenz von PAS ? !

Beim indoktrinierenden Elternteil gibt es keine Empathie - alles auf sich selbst gerichtet.

Jugendamt hat die staatliche Wächteramtfunktion in allen strittigen Fällen.

( eigener Hinweis: ist vollständiger Eingriff des Staates in richterlicher Unabhängigkeit )

Das Kind braucht für seine Entwicklung die Sicherheit durch seine Elternbeziehungen - gelebte Beziehungen zu beiden Eltern ist ihre vorrangige Aufgabe. Störung dieser Elternbeziehungen ist eine Kindeswohlgefährdung und es muss entsprechend gehandelt werden. Jugendamt soll zudem Jugendliche vor Gefahren schützen ! Das Jugendamt hat auch erzieherische und soziale Aufgaben - Handlungskonzepte, welche das Menschenbild zu berücksichtigen haben.

 


Michael Blanck - Verfahrenspfleger

PAS - Ausrichtung kann narzistisch sein:

Das Kind ist ein Teil des indoktrinierenden und sorge­berechtigten Elternteils

- d.h. was gut für mich als Mutter ist, ist gut für das Kind ! Kind hat dann keine Eigenbedürfnisse (zum Leben) zu haben !

- Beanspruchung der alleinigen Definitionen <= das Kind völlig dominieren

Typischer Weise wird das Kind immer ausgefragt, um zu erfahren, was gegen den Widersacher ( anderen Elternteil ) eingesetzt werden kann. Dieser indoktrinierende Elternteil will möglichst bei jedem Kontakt ( manchmal auch bei Kontakt mit Pflegern ) anwesend sein; es zeigen sich oft erhebliche Differenzen zwischen den Aussagen und dem Handeln.

Typisch ist auch die Abweisung jeglicher Verantwortung von sich selbst und Projizierung auf den anderen Elternteil <= Verantwortungszuweisung ( für alles ! )

Auch werden eigene, negative Eigenschaften auf den anderen Elternteil projiziert ( als Verfahrens­pfleger fragt er zurück, ob die behauptete Eigenschaft nicht auf den Behaupter selbst zutrifft )

Auch kann man eine Diskrepanz erkennen von der Fassade:

- entschiedenes Auftreten

- sagen häufig wenig in den Verhandlungen, d.h. lassen / nur der Anwalt redet ( sog. stellen sich als fremdbestimmte Persönlichkeiten heraus ), damit ist der Anwalt für alles verantwortlich.

 

Wut und Ärger sind oft vorherrschend, verbunden mit sog. schwarz / weiß - Malerei ( Borderline ).

Teilweise extreme Neigung zur Unwahrheit => Destruktion - im Einklang mit PAS.

Die daraus für die Kinder resultierenden Persönlichkeitsstörungen sind:

- Borderline ( als Überlebensstrategie, auch von missbrauchten Kindern )
  führt zur Beeinträchtigung wichtiger ICH - Funktionen

- histrionische Persönlichkeitsstörung

- narzistisch Persönlichkeitsstörung

 

PAS ist auch eine Überlebensstrategie für Kindheitstraumata des indoktrinierenden Elternteils, welches ein Opfer seiner Eltern sein kann, mit massiven Verlustängsten - damit kann die Ursache der Destruktionen in der Kindheit dieses indoktrinierenden Elternteils liegen.

( Opfer wird am eigenen Kind zum Täter und erzeugt / zieht weitere Täter heran )

 

Intrapsychisch: Elterngespräche haben sich für ihn als sinnlos herausgestellt, da die Konflikte in der Vergangenheit dieses indoktrinierenden Elternteils liegen.

Man müsste also an der Intrapsychische und nicht an den Eltern-/Paarproblemen ansetzen, da die Ursache ja nicht in den Eltern-/Paarproblemen liegen ( zumeist domieren die Elternteile mit negativen Eigenschaften bzw. Launen ) - nach BGB § 1671 hat das Gericht zu handeln.

Die überbordende Ängste des indoktrinierenden Elternteils sind in der Therapie dieses Elternteils zu berücksichtigen, da die ursächliche Persönlichkeitsstörung bei ihm liegt; das Kind müsste von diesem Elternteil / der Mutter emanzipiert werden. Das Kind ist damit eine „Stütze“ der eigenen psychischen Störung und muss aus dieser Funktion entlassen werden.

 

Statement des Professor Dr. Uwe Jopt der Universität Bielefeld:       Je früher ein Kind aus dem PAS Umfeld herausgeholt wird, desto größer sind seine (Zukunfts-) Chancen.

 

Wera Fischer - Sozialpädagogin, Sinsheim     &      Jan Strohe forensischer Dipl.-Psych., Wuppertal

publiziert wurde PAS durch Effie Priest

PAS Kinder haben massive Defizite in ihrer Entwicklung und Beziehungsfähigkeit

Die Diagnose wird zumeist durch die Symptome er/gestellt.

 


PAS Kinder bestätigen in ihren eigenen Erzählungen immer das Erleben, was exakt der indok­trinierende Elternteil von ihnen erwartet. Leider schlagen zumeist Sachverständige vor, das Kind beim indoktrinierenden Elternteil zu belassen, weil dieses den Umzug niemals akzeptieren und damit ein großer Loyalitätskonflikt entstehen würde. Fthenakis untersuchte 30 forensische Sach­verständigen­gutachten: keines genügte des gesetzlichen Anforderungen - bei 15 waren noch nicht einmal die Ergebnisse durch das Gutachten zu belegen !   Man müsste also die Psychopathologie des Verursachers / des indoktrinierenden Elternteils untersuchen / beurteilen.

 

Pamela Stuart Mills-Hoch

Gründerin des PAS Information Networks und PAS Research Foundation Washington DC

 

Thomas Margin definierte Entfremdung: Das Zentrum der eigenen Identität wird nicht in einem selbst gefunden, sondern durch jemand anderen erfahren ( ersetzt ) - d.h. das Leben des Kindes wird durch die Brille des indoktrinierenden Elternteils gesehen / gelebt. Man kann das Märchen „die Schneekönigin“ von Hans Christian Anderson als Beschreibung heranziehen:

Der Spiegel des Teufels verzerrte das Schöne in´s Hässliche und die Spiegelscherbe im Auge ließ alles Schöne hässlich aussehen, im Herzen jedoch erstarrt dieses zu Eis.

Dieses beschreibt das Erleben der PAS Kinder, welche auf Jahre Gefangene ( wie der Junge ein Gefangener der Schneekönigin war ) des indoktrinierenden Elternteils sind; der verantwortungs­bewusste Elternteil muss die Kinder wieder an die erlebte Liebe der Kinderzeit erinnern ( wie das Mädchen, welches Kai durch ihre Küsse aus der Gefangenschaft befreite aus dem Schloss der Schneekönigin Heim holte )

 

P A S  ist besser zu beschreiben als die Entführung der Seele !

 

Entfremdung bedeutet PSYCHOPATHOLOGIEN beim indoktrinierenden Elternteil !

Entfremdete Eltern verlieren jede Autorität gegenüber den Kindern - hier taugt keine traditionelle Therapie - auch keine Psychotherapie !

Richter unterbinden bzw. haben den Kontakt zu dem indoktrinierenden, hassenden Elternteil zu unterbinden und die Kinder brauchen die positive Sicht ihrer Wurzeln / Ursprungs durch den entfremdeten Elternteil.

 

Indoktrinierende Elternteile ÄNDERN sich nie und pflegen Ihren Hass über Jahrzehnte !

Solange das Kind beim indoktrinierende Elternteil bleibt, ändert sich nichts !

 

 

Christopher Barden, North Salt Lake, Utah

PAS ist so immense durch die Feigheit und Passivität der Richter !

Amerikanische Juristen ist entsetzt über das Maß der Rechtsbeugung im deutschen Familienrecht.

 

P A S ist Kindesmissbrauch !

 

Der indoktrinierende Elternteil pflanzt negative Einstellungen und Erinnerung zur Familie in die PAS Kinder - siehe Studie über die Mausefalle ( Mouse trap ) ! Wissenschaft setzt bzw. hat an der Gedächtnisbeeinflussung ( beispielsweise durch Suggestivfragen ) und Manipulation der Kinder anzusetzen. PAS ist damit auch gleichbedeutent mit der Manipulation der Kindeserinnerung - was auch durch politische Systeme in Europe ( DDR ) und der UDSSR geschah.

 

Psychologische Test sind in den USA unethisch, da sie in der Regel nicht das Messen, was sie aussagen ( sollen ).

 


Helmuth Fidgor, Wien

Der Beziehungsabbruch zum entfremdeten Elternteil bedeutet eine akute Gefährdung des Kindes­wohls - auch psychotherapeutische Therapien haben keinen Erfolg, wenn Kinder ihre Welt in Gut & Böse trennen ( Hinweis: Borderline ). Kinder sind gezwungen, diese Abwehr ( PAS - elterliches Entfremdungssyndrom ) zu verwenden, um sich in ihrer aktuellen Lebenssituation zu schützen !

PAS braucht also eine Änderung der Aufenthaltsbestimmung ( wird jedoch zumeist an äußerlichen Merkmalen fest gemacht ); Vaterablehnung ist immer wegen Loyalitätskonflikt, um die innere Ruhe wieder herzustellen und entscheiden sich daher für den, bei dem sie leben. Die Unterstützung der Mutter dieses kindlichen Verhaltens führt zum Beibehalten der Aufenthaltsbestimmung. PAS Mütter stellen auch immer die Gretchenfrage, als Maß der Kinderliebe und das Kind zur ihr, der Mutter hält - wobei die Mutterfrage die Antwort vorgibt, ob das Kind die Mutterliebe ( von der Person, von der es zu 100% abhängig ist ) überhaupt verdient ( lebensbedrohend ! ). Um das Zerreisen zu beenden, wird sich für den indoktrinierenden / sorgeberechtigten  Elternteil ent­schieden - denn zum Vater gehen, heißt ja die Mutter verlassen müssen <= Verlustängste.


Astrid Camps, Eitorf  ( psychiatrische Betreuung / Therapie von PAS )

indoktrinierende, entfremdende Elternteile sind in der Regel psychopathologisch auffällig - dies zeigten zumindest alle ihre Fälle, wobei alle Entfremder Mütter waren, wobei sogar Borderline vorkam. PAS Kinder werden immer traumatisiert, was als EXTREM schädlich einzustufen ist, da die Kinder zudem gezwungen sind, bei dem Elternteil Schutz zu suchen, welcher sie schädigt.

Eine Art „Gruppendynamik“: Mutter begann mit Persönlichkeitsstörungen, Kinder müssen dieses weiterleben <= Auswirkungen auf die Gesellschaft.

 

PAS bewirkt die Aushöhlung der Ich- und Identitätsfindung !

<= Persönlichkeitsstörungen entstehen vorrangig durch PAS !

 

Psychopathologische Entwicklungsmuster:

- dauerhafte Beziehungsabbrüche

- Freudlosigkeit

- psychosomatischer Erkrankungen ( nicht in frühen PAS Zeiten, da sind die Kinder häufiger
   unauffällig ) <= Dissoziationen / Störungen

 

PAS Kinder können in Extremsituationen 2 Persönlichkeiten ausbilden

- Suchtgefährdung

- psychosozial auffällig

- Persönlichkeitsstörungen ( Hinweis: Schizophrenie )

   der Spaltungsmechanismus kann zu

   - Borderline

   - Narzismus führen

 

Entfremdete Kinder haben das Gefühl, ihnen wurde ihr Leben aus der Hand genommen inkl. ihrer Liebe und ihrer Loyalität.

 

In Effie Priest wird das Kind zur Symptomträgerin für das psychopathologisch auffällige Elternteil mit einer projektiven Identifizierung - d.h. der gedankliche Ansatz am Kind kann NICHT erfolg­reich sein !

<= Einfluß durch das gesamte gesellschaftliche, amtliche und indoktrinierende elterliche Umfeld

 

Statement des Professor Dr. Uwe Jopt der Universität Bielefeld:      

Es läuft aktuell eine Examensarbeit mit groß gewordenen PAS Kindern; es zeichnet sich die Erkenntnis ab: auch nach 10 oder 15 Jahren bleibt alles beim Alten / gleich:

die BETROFFENHEIT, die AGGRESSIVITÄT und die ABLEHNUNG !

Also: je früher ein Kind aus dem PAS Umfeld herausgeholt wird, desto größer sind seine Chancen.


Im Rahmen der PAS – Konferenz und darin enthaltene Feststellung, dass die Kinder mit dem entfremdenden Elternteil „solidarisieren“ ( Identifikation mit dem Aggressor ) – der Gedanke an eine Verwandtschaft zum Stockholm-Syndrom. Ausgesprochen gegenüber der Dipl.-Psych. Beate Kricheldorf – weitergeleitet an Herrn Jürgen Pelzer vom AEfK. Seine Mitteilung: „Dieter Mark sprach im Zusammenhang von PAS auch von dem Stockholm-Syndrom.“                 »Die Räuber schützen uns vor derlei«  

Eine Geisel im Telefongespräch mit dem damaligen Premierminister Olaf Palme  

 

„Während der folgenden fünf Tage war das Leben der Geiseln in ständiger Gefahr und man beobachtete zum ersten Mal ein psychologisches Phänomen, das seitdem das "Stockholm-Syndrom" genannt wird. Dieser Effekt bezeichnet eine spezifische Verhaltensweise von Verbrechensopfern, die sich ungewollt mit ihren Tätern arrangieren und unter Umständen sogar deren Ziele unterstützen.“

Die besonderen Merkmale sind: „Die Geiselnahme fand besondere Beachtung, weil die elektronischen Medien nicht nur die Folge der Ereignisse, sondern auch die Angst der Geiseln offen zeigten. Entgegen allen Erwartungen hatten diese mehr Angst vor der Polizei als  vor den Geiselnehmern.“

„Noch Wochen nach den Ereignissen und unter der Nachsorge von Psychiatern hatten einige der Geiseln Alpträume von den Straftätern und doch ihnen gegenüber keine Hassgefühle. Sie fühlten, dass sie ihnen ihr Leben zurückgegeben hatten und waren ihnen deshalb für ihre Großzügigkeit dankbar. Aber nicht nur wegen der überraschenden Äußerung der Geisel erlangte der geschilderte Banküberfall seine Berühmtheit, sondern auch, weil die Opfer nach Beendigung der Geiselnahme um Gnade für die Täter baten und diese auch später im Gefängnis besuchten.“

 

Die Opfer von Geiselnahmen durchleben Todesängste. (Szenenfoto "Ein großes Ding", ZDF)

  »Albtraum Geiselnahme - zwischen Hoffnung und Angst«

„Während Geiselnahmen durchleben die Opfer Todesängste. Eine Geiselnahme bedeutet psychologisch eine Versetzung in eine frühkindliche hilflose Rolle mit der besonderen Gefahr des Todes. Es ist daher leicht verständlich, dass in einer solchen Situation sämtliche, auch archaische, Bindungsreaktions- und Abwehrsysteme aktiviert werden, um der existenziellen Todesbedrohung zu entgehen.“

„Die Geiseln, die hilflos sind und keine Kontrolle über die Situation haben, versuchen alles, um ihre Angst abzuwehren. Sie befinden sich in einem ständigen Wechselbad der Gefühle, einem permanent wechselnden Mix aus Einschüchterung, Terror und selektiver Freundlichkeit, der von den Tätern bewusst ausgeübt wird, um die Geiseln in Angst und Abhängigkeit zu halten. Die Opfer vermeiden meist alles, was ihre Lage verschlechtern könnte, und ordnen sich dem Täter unter.“

 

»Ein bekanntes Phänomen«

     „Für Polizeipsychologen ist es ein bekanntes Phänomen, dass Opfer die Nähe derjenigen suchen, in deren Gewalt sie sich befinden. Wenn Entführungsopfer längere Zeit in Gefangenschaft und damit in ständiger Ungewissheit über das eigene Schicksal leben müssen, entwickeln sich zwischen Tätern und Opfern eine Ähnlichkeit der Motive und Interessen: Beide Seiten wollen mit heiler Haut aus der Sache herauskommen.   In psychologischen Extremsituationen können sich zum Selbstschutz erstaunlich starke Bindungen entwickeln. (Szenenfoto "Ein großes Ding", ZDF)“

 

»Identifikation mit dem Aggressor«

     „Das Stockholm-Syndrom kann sogar so weit führen, dass sich Geiseln bei der Befreiung vor die Täter stellen und sich mit ihren Peinigern solidarisieren. Der Wissenschaft sind auch Fälle bekannt, in denen Opfer mit ihren Tätern enge emotionale Beziehungen eingegangen sind, die auch nach deren Freilassung nicht beendet wurden. Im Fall der in Costa Rica entführten deutschen Touristin Nicola Fleuchaus und ihrer Schweizer Reiseleiterin Regula Susanna Siegfried z.B. schließen Polizeipsycho­logen nicht aus, dass sie, um zu überleben, eine gewisse Nähe zu den Entführern gesucht haben.“

 

»Unbewusster Mechanismus«

     „Dieser Mechanismus läuft völlig unterbewusst ab und verdeutlicht vor allem den Kampf ums Überleben. Das Opfer sieht das nicht als taktisches oder instrumentelles Verhalten. Es handelt sich um einen völlig vom Unterbewusstsein gesteuerten Mechanismus.“

      „Um in einer vernichtenden Situation seelisch überleben zu können, wird eine innere Überein­stimmung mit dem Angreifer gesucht. So findet man z.B. auch bei Folteropfern ein ausgeprägtes Verständnis für die Motive und Beweggründe ihrer Peiniger. Kindliche und jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs neigen dazu, die Täter zu entschuldigen und stattdessen die Schuld voller Scham auf sich zu nehmen. Oder die Tatsache, dass Prostituierte, die meisten von ihnen in der Kindheit sexuell missbrauchte Frauen, später häufig von missbrauchenden Männern, Zuhältern, abhängig werden, die diese präformierte psychische Struktur bei ihren Opfern ausnützen.“


Christine Knappert

Jugendamt Bad Salzuflen

 

 

Möglichkeiten des Jugendamtes

in der Arbeit mit PAS- Fällen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich bedanke mich sehr für diese Einladung.

 

Ich bin Christine Knappert und leite die Abteilung „Erzieherische Hilfen“ im Jugendamt Bad Salzuflen.

 

Ich will mich nicht einreihen in die akademische Diskussion um Begriffe, welche ihre berechtigten Aspekte haben.

Ich befasse mich mit dem, was aus meiner Sicht unumstritten ist:

Mit all den im PAS beschriebenen Phänomenen, die wir bei Kindern und Jugendlichen erleben.

Ich frage Sie, ob nicht all die Fälle, in denen PAS erfolgreich aufgelöst werden konnte, Beweis genug dafür sind, dass die PAS-Hypothese gültig ist?

 

Es immer ein bisschen gefährlich ist als Mitarbeiterin eines Jugendamtes zu dieser Thematik vor Fachpublikum etwas zu sagen.

 

Oftmals sind es ja nicht die beteiligten Familien, die uns so fordern, sondern die anderen begleitenden Profis wie weitere beteiligte Jugendämter, AnwältInnen, RichterInnen, VerfahrenpflegerInnen, TherapeutInnen und psychologische Sachverständige.

Um nicht gänzlich zu resignieren brauche ich Menschen, mit denen ich mich regelmässig austauschen kann, die mir immer wieder Mut machen, diese komplizierte Arbeit so konsequent im Interesse der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern weiter zu machen.

 

Michael Blank ist so ein Mensch, mit dem ich mich regelmässig austauschen kann. Er kommt aus Hamburg, ist Verfahrenspfleger und Sachverständiger in familienrechtlichen Verfahren.

Seine Beiträge sind mir wichtig, weil er aus der kritischen Perspektive eines Nicht-Jugendamtsmitarbeiters auf die Arbeit des Jugendamtes schaut.

 

Danke, Michael, dass du da bist.

 

Wir werden etwas sagen über den grundsätzlichen Auftrag des Jugendamtes und der Notwen­digkeit seiner Rolle als staatlicher Wächter bei hochstrittigen Trennungsfamilien, in denen Kinder und Jugendliche einen Elternteil auf eine extreme Art und Weise ablehnen, für die es keine offensichtlichen Gründe gibt.

Wir wollen deutlich machen, dass das Jugendamt die Möglichkeiten und die Pflicht hat, dass Verfahren in diesen Fällen so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche vor (weiteren) körperlich, geistigen und seelischen Gefährdungen geschützt werden.

Dabei ist es wichtig, Verhaltensweisen von Seiten der Erwachsenen, die z. B. auf Ausgren­zung, Abwertung, Existenzverleugnung, fragwürdigen Anschuldigungen und Vernichtungs­gedanken dem anderen Elternteil gegenüber hinweisen, frühzeitig zu erkennen, um ein entsprechendes Handlungskonzept zu erarbeiten, das alle Beteiligten berücksichtigt und einbezieht.

Wir werden auf Grundstrukturen hinweisen, die für die auffällig ablehnenden und feindseligen Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind.

Vorbeugende Massnahmen, notwendige Interventionen und Eingriffe des Jugendamtes und dem gesamten Hilfesystem werden vorgestellt.

Ich möchte meinen Ausführungen zwei Leitsätze voran stellen:

=============================================

1.      Das Kind braucht für die Sicherung seiner Entwicklungsperspektiven die Zuwendung, Fürsorge und Förderung seiner Eltern.  Das gilt auch, wenn die Eltern sich trennen.

 

2.      Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der gelebten Beziehungen des Kindes/Jugendlichen zu beiden Elternteilen ist die vorrangige Aufgabe der professionellen ScheidungsbegleiterInnen.

 

Partnerkonflikte, die vor der Kindschaftsrechtsreform 1998 (seit dem ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall) im Rahmen des Scheidungsverfahrens in strittigen Sorgerechtsregelungen ausgetragen wurden, haben sich zum grössten Teil auf die Gestaltung der Kontakte zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern verlagert.

 

Seit dem 01.07.1998 hat das Kind ein eigenständiges Recht auf Beziehungen zu seinen Eltern und die Eltern haben die Pflicht und das Recht auf Umgang, ebenso weitere für das Kind wichtige Bezugspersonen.

 

Dieser Rechtsanspruch hat einen zentralen Stellenwert dadurch erhalten, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1626 Abs. 3) die Aufrechterhaltung der Beziehungen des Kindes zu diesem Personenkreis als ein wesentliches Merkmal des Kindeswohls bezeichnet wird und die Störung dieser Beziehungen eine Kindeswohlgefährdung indiziert und zum Handeln zwingt (Art. 6 Abs. 2, Satz 2 GG und §§1666, 1666a BGB).

 

Das Jugendamt ist verpflichtet, angemessene Hilfen und Unterstützung anzubieten, bzw. in der Funktion des staatlichen Wächters das Verfahren so zu gestalten, dass die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden.

Eine Garantenstellung für die sozialarbeiterischen Fachkräfte ergibt sich aus dem staatlichen Wächteramt: Jugendhilfe soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren auf ihr Wohl schützen

(Art. 6 Abs.2, Satz 2 GG i. V. mit § 1 Abs.3 Nr.3 SGB VIII.

 

Das Jugendamt muss Kinder, Jugendliche, Eltern u.a. bei der Ausübung des Umgangsrechtes beraten und unterstützen (§18 Abs.3 SGB VIII). Es soll bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlich angeordneter oder vereinbarter Umgangsregelungen vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung leisten.

 

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Beratung. Die Beratung soll helfen... Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen (§17 SGB VIII)

 

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen ...zu beteiligen. (§ 8 SGB VIII)

 

Das Jugendamt hat in allen Verfahren vor dem Vormundschafts - u. Familiengericht mit zu wirken

(§ 50 SGB VIII). Diese Rechtsvorschrift  nimmt das Jugendamt besonders in die Pflicht.

Denn: Das Jugendamt muss insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen berichten, es hat erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen einzubringen und muss  auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hinweisen (Abs. 2).

Auf diesen Absatz komme ich gleich zurück.

 

Zunächst noch der 3. Absatz dieser Rechtsvorschrift:

Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls das Tätigwerden des Gerichtes für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Abs. 2 gilt entsprechend. Was bedeutet das konkret für die Trennungsfamilien, in denen Kinder und Jugendliche auf extreme Art und Weise den getrennt lebenden Elternteil verachten, demütigen, entwürdigen, bedrohen, ohne dass es einen ersichtlichen Grund dafür gibt.

Ich spreche jetzt nicht von den Kindern und Jugendlichen, die wütend sind auf den Elternteil, der die Familie verlassen hat, oder der sie mit seinen Verhaltensweisen zum Gehen „gezwungen“ hat und die deshalb den Vater/die Mutter nicht sehen wollen. Ich spreche auch nicht von den Kindern, die  nachweislich missbraucht und/oder misshandelt worden sind und deswegen den Kontakt verweigern, weil sie weitere traumatische Erlebnisse vermeiden wollen.

Ich spreche auch nicht von den Kindern und Jugendlichen, die sich mit dem vermeintlich  Schwächeren solidarisieren und glauben, ihn umsorgen zu müssen.

Ich spreche auch nicht von den Kindern und Jugendlichen, die es nicht mehr ertragen ausgefragt oder als lebender Briefkasten benutzt zu werden.

 

In diesen Fällen reichen in der Regel die Beratungs – u. Mediationsangebote des Jugendamtes, die ausserhalb eines Verfahrens bzw. auch während des Verfahrens angeboten werden aus, um die Konflikte mit den Beteiligten zu lösen.

 

Ich spreche von den Kindern, die bis zur Trennung der Eltern oder auch noch darüber hinaus eine ganz normale Eltern- Kind- Beziehung hatten und manchmal schleichend, manchmal aber auch ganz plötzlich die Kontakte verweigern und zwar auf eine Art und Weise, die mich selbst in eine Problemtrance führt, aus der ich nur mit Mühe wieder heraus komme. Die folgenden Aussagen der Kinder und Jugendlichen sind nur beispielhaft für viele ähnliche sprachliche Äusserungen und extreme Verhaltensweisen.

 

So erzählte mir Peter 10 Jahre (er lebte beim Vater): Papa hat mir einen Hund gekauft und der wird jetzt auf Frauen abgerichtet und als erstes wird er meine Mutter zerfleischen.

Oder:

Tom (8 Jahre) lebt auch bei seinem Vater: Als ich noch ganz klein war, ein Baby oder so, hat Mama mich immer alleine gelassen. Sie ist lieber mit ihren Freundinnen Kaffee trinken gegangen, als sich um mich zu kümmern. Und einmal habe ich ganz lange geweint und sie ist nicht gekommen.

Diesen Satz hat Tom immer und immer wiederholt.

Oder:

Paul 16 Jahre, lebt ebenfalls beim Vater, verweigert jeden Kontakt, wirft der Mutter im Gericht vor, sie sei schuld, wenn er als Penner in der Gosse landen  würde, weil sie ihn nicht in Ruhe lassen würde. Er fragt, ob er ihr etwa in den Ar... kriechen solle. Er spuckt ihr vor die Füsse; will das sie verreckt usw. (Der Vater steht übrigens daneben.)

 

Die Arbeit mit diesen Familien setzt voraus, dass das Jugendamt eine entsprechende Leitphilo­sophie hat, dass es sich mit seinem Menschenbild auseinandersetzt und dass es dementsprechende Handlungsmaxime hat, die für alle MitarbeiterInnen und Mitarbeiter verbindlich sind und das können sie nur sein, wenn sie von ihnen mit entwickelt worden sind. Das ist ein ständiger Prozess, der eine regelmässige Überprüfung des eigenen Denkens, Fühlens und Handelns beinhaltet.

 

Das Jugendamt erfährt in der Regel über das Gericht von diesem Konflikt, weil ein Elternteil den Umgang mit dem Kind beantragt hat. Es hat viele Möglichkeiten, zeitnah etwas zu tun und das Verfahren zu gestalten, um Schlimmeres zu verhindern.

 

Es macht die Diagnostik, gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung von aussen (Beratungsstelle, Psychologin). Es bietet Beratung/Mediation/therapeutische Interventionen an. Es greift ein, wenn es die Situation (Schutz des Kinde) erfordert. Es koordiniert und steuert den Hilfeprozess.

Das Jugendamt muss in jedem Fall wissen, um was es genau geht und welche Form der Konflikt­bearbeitung bzw. -behandlung notwendig ist, damit die Kindesinteressen angemessen berücksichtigt werden.

 

Es schafft es  nicht immer, feindselige Paarbeziehungen in gut funktionierende, kooperative Elternbeziehungen zu verwandeln. Es versucht alles, um die Gefahr für die Kinder abzuwenden.

Es stützt und schützt, konfrontiert und fordert die Eltern und auch die Kinder und Jugendlichen. Entscheidend ist es, den Konflikt auf eine niedrigere Eskalationsstufe herunter zu fahren, die es ermöglicht, die Kinder zu entlasten. Die Eltern werden über die langfristigen Folgen der negativen Beeinflussung (oder ist dem keine Beeinflussung vorausgegangen, wenn der Jugendliche von sich glaubt, dass er aus 50% genetischem Müll besteht?) aufgeklärt. Ihnen wird verdeutlicht, was es bedeutet für die Entwicklung der Identität seinen eigenen Gefühlen nicht mehr trauen zu können, bzw. sie gar nicht mehr wahrzunehmen, weil sie so mit den Gefühlen des entfremdenden Elternteil vermischt sind.

Die Eltern werden auf die möglichen Langzeitfolgen von Kontaktabbrüchen unter diesen Bedingungen aufmerksam gemacht und zwar tabulos. Sie werden in die Pflicht genommen, die Situation für ihre Kinder positiv zu verändern.  Viele JugendamtsmitarbeiterInnen scheuen so ein Vorgehen. Sie haben Angst, einen Fehler zu machen. Deshalb dauern diese Familiendramen oft sehr lange und die Kinderseelen bekommen Risse, die kaum zu heilen sind.

Das Direktive, z.T. auch autoritäre Vorgehen kann nur Früchte zeigen, wenn die MitarbeiterInnen des Jugendamtes auch im Stande sind, die verletzte Seele im Gegenüber wahrzunehmen. Das gilt insbes. für den ausgrenzenden Elternteil. Diese Wahrnehmung ist nicht vom Kopf zur Seele möglich, sondern nur von Seele zu Seele. Die Energie, die das trägt, ist die Liebe. Das bedeutet:

Wir arbeiten auf zwei Ebenen. Von Kopf zu Kopf und von Seele zu Seele.

 

Ich bin manchmal entsetzt über die verachtenden Grenzüberschreitungen die Kinder dem ableh­nenden Elternteil gegenüber zeigen. Die Eltern sind meistens hilflos und verunsichert. Sie wissen nicht, was sie tun können, um angemessen darauf zu reagieren und die natürlichen Generations­grenzen wieder herzustellen. In solchen Situationen ist es für die Eltern hilfreich, wenn vorüber­gehend das Jugendamt diese natürlichen Grenzen wiederherstellt, indem es den Kindern und Jugendlichen unmissverständlich zeigt, wer jetzt gerade in diesem Augenblick„der Chef/die Chefin im Ring ist“. Die Reaktion der Kinder und Jugendlichen (und auch der  Elternteile) auszuhalten in diesen Augen-Blicken ist anstrengend. Da gibt es Wutanfälle, verbale Beschimpfungsattacken, dramatische Umklammerungsszenen, Weinkrämpfe und manchmal muss ich mich auch in den Türrahmen stellen, damit sie in diesem Zustand nicht weglaufen können und ich mit ihnen in Kontakt bleiben kann. Was in diesen Momenten in mir stattfindet ist kaum zu beschreiben.

Da treten auf meiner inneren Bühne alle Darstellenden gleichzeitig auf :

 

v     Der Generalfeldmarshall, der die Schlacht gewinnen will und weiß, dass er sie auch gewinnt

v     Die Dirigentin, die für ein harmonisches Zusammenspiel sorgen möchte (Es könnte doch alles so schön sein) und weiß, dass es i.A. nicht möglich ist.

v     Die Regisseurin, die überlegt, ob sie die Rollen noch mal umbesetzen muss, obwohl sie weiss, dass es für dieses Stück schwierig wird, geeignete KünstlerInnen und Akteure zu finden.

v     Der Musterschüler, der alles schnell und perfekt geregelt haben will,weil er unter Druck steht; der es allen recht machen möchte, obwohl er weiß, dass es möglicherweise die Quadratur

      des Kreises bedeutet.

v     Die Krankenschwester mit der Roten – Kreuz – Mütze, die meint, sie könnte/müsse alle Kinder retten, obwohl sie weiß, dass sie

1.      die Befugnis dazu nicht hat und

2.      sich mit dieser Aufgabe selbst völlig überschätzt

v     Der Seelsorger, der im Namen des Herrn unterwegs ist, der immer an das Gute glaubt, jedes Seelchen versorgen möchte, obwohl er ahnt, dass auch dunkle Kräfte munter walten können.

 

Und last but not least das Schattenkabinett, das sich hinter den Kulissen aufhält, von dort seine Fäden zieht und manchmal Strohmänner auf die Bühne schickt.

 

Dieses innere Szenario läuft ja parallel zum Äußeren ab und zwar innerhalb von Bruchteilen von Sekunden. Da muss man sich schon sehr gut auskennen im eigenen, inneren Theater. D.h. jede Inszenierung muss gut vorbereitet sein. Absolute Aufmerksamkeit und Präsens innen wie außen. Sich immer wieder bewusst machen: Wo befinden wir uns/ich mich gerade?

Immer wieder genau hinschauen. Das ist eine übrigens Lebensaufgabe.

 

Zurück in den Außendienst:

 

Möglicherweise werden sich einige von Ihnen fragen, ob dieses Vorgehen kindorientiert ist.

Interessant ist die Resonanz der Kinder und Jugendlichen im weiteren Verlauf. Sie rufen mich an und wollen wissen, wann ich Geburtstag habe; lassen mir ausrichten, dass mein Parfum gut gerochen hat oder berichten mir zu einem späteren Zeitpunkt, dass für sie ein Traum in Erfüllung gegangen ist. Die Kinder wollen in der Regel dem Verhalten des ausgrenzenden Elternteils gegenüber  nicht mehr ausgeliefert sein. Sie wollen, dass jemand die Diskrepanz erkennt zwischen dem, was sie ausdrücken und ihren wirklichen Interessen, Wünschen und Bedürfnissen. Sie hoffen, dass diese Person das den Erwachsenen gegenüber formuliert. Deshalb ist es gut, die Kinder und Jugendlichen so viel und aktiv wie nötig und so wenig wie möglich mit einzubeziehen. Einzelgespräche mit Kindern, Rollen- u. Beziehungsklärungen sind notwendig. Über diese Klärungs­aufgaben ist bisher mehrfach geschrieben worden. Ich werde deshalb nicht näher darauf eingehen. Es kommt auch vor, dass ausgrenzende Väter/Mütter sich bei mir bedanken. In diesen Fällen lässt das Drehbuch für den beteiligten Elternteil noch einen Ausstieg zu.

 

Auch in diesen Situationen brauchen wir ein erhebliches Maß an fachlicher, emotionaler, sozialer und persönlicher Kompetenz. Wir brauchen das Vertrauen in unser Wissen, in unsere eigenen Fähigkeiten und die Sicherheit und Freude im Umgang mit Menschen.

 

Komplizierter wird es, wenn  die Kinder und Jugendlichen jeden Kontakt mit dem  Jugendamt ablehnen, obwohl der Elternteil, bei dem das Kind lebt versichert, dass es alles versucht, das Kind zu bewegen. Das Kind aber einfach nicht will.

Auch in solchen Situationen hat das Jugendamt die Möglichkeit,

das Gericht als Kooperationspartner zu nutzen und anzuregen, die Beteiligten ins Gericht zu laden,

1.      mit dem Ziel, Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sie je nach Situation angemessen zu beachten und

2.      das weitere Verfahren zu besprechen ( welche Interventionen, notwendigen Massnahmen / Beschlüsse)

3.      die diziplinübergreifende Kooperation frühzeitig anzuregen und zu koordinieren.

Diese Arbeit kann kein Jugendamt alleine machen.

 

Das Jugendamt weist die Eltern immer wieder darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Konflikt einvernehmlich zu lösen. Sollte aus welchen Gründen auch immer, keine einvernehmliche Lösung zu Stande kommen, müssen die Eltern von Anfang an wissen, dass das Jugendamt verpflichtet ist,

a) zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung das Gericht anzurufen und

b) das Gericht zu unterstützen.

Die Eltern müssen wissen, dass das Gericht Informationen braucht,, damit es eine kindorientierte Entscheidung treffen kann.  Diese Informationen müssen vom Ergebnis her handlungsorientiert sein, d. h: Das Jugendamt muss dem Gericht Instrumente an die Hand geben, mit denen es die notwendigen Maßnahmen treffen kann.

Z.B. könnte das Gericht beraterische und therapeutische Interventionen im Anhörungstermin zulassen. Oder das Jugendamt könnte zu einer  bestimmten Frage ein Gutachten von einem kom­petenten Sachverständigen vorschlagen. Dabei formuliert das Jugendamt die Fragen (z.B. inwieweit das Verhalten des betreuenden Elternteils evtl. kindeswohlschädigend ist?) und empfiehlt einen kompetenten Sachverständigen. Ein psychologisches Gutachten braucht es, um sowohl die tiefer liegenden Motive und Interessen der Beteiligten als auch das Ausmaß der Entfremdung zu diagnos­tizieren. Danach richten sich die weiteren Maßnahmen und Interventionen.

 

In diesen komplizierten Fällen reicht es nicht aus, wenn der Sachverständige feststellt, dass es eine symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Tochter gibt ohne darauf einzugehen, was das genau bedeutet, geschweige denn auf die möglichen Langzeitfolgen hinzuweisen. Es braucht eine präzise Erklärung der aktuellen psychischen Situation und den damit verbundenen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. An dieser Stelle meinen herzlichsten Dank an Ursula Kodjoe für all ihre informativen und wertvollen Beiträge.

 

Die Möglichkeit, zeitlich begrenzte therapeutische Interventionen vom Gericht anordnen zu lassen gibt es in Deutschland m.W. noch nicht. Deshalb ist auch an dieser Stelle Mut und Kreativität gefragt, um alles zu tun, was der Sache dient und dem jeweiligen Schrecken ein Ende bereitet.

In den Fällen, in denen es nur noch um die Vernichtung des getrennt lebenden Elternteil geht, hilft nur eine klare Entscheidung des Gerichtes. In diesen Fällen bestätigen Kinder immer wieder, dass sie nur diesen einen Elternteil lieben und sich nichts sehnlicher wünschen, als bei ihm zu sein. Von diesen klar artikulierten Aussagen des Kindes lassen sich viele professionelle BegleiterInnen beein­flus­sen. In solchen Situationen konsequent dran zu bleiben, d.h. auch eine Herausnahme gegen den Willen des Kindes wäre möglich, erfordert fast Übermenschliches. Deshalb ist es unserem Jugend­amt so wichtig, präventiv zu arbeiten, damit uns und den Familien solche Kraftakte erspart bleiben. Das setzt voraus, das wir in der Lage sind, Entfremdungstendenzen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu begleiten. Dazu wird Michael Blank mehr sagen.

 

Es besteht derzeit m. W. auch noch nicht die Möglichkeit, ein psychologisches bzw. psychiatrisches Gutachten für den Elternteil zu beantragen, dessen Verhalten u. a. auf Ausgrenzung, Feindseligkeit, Existenzverleugnung und Vernichtungsgedanken hinweist und zwar so stark, dass  vom Jugendamt weder mit dem Kopf noch mit dem Herzen eine Möglichkeit besteht, diesen Elternteil zu erreichen. Dieser scheint wie besetzt zu sein. Seine Aufmerksamkeit richtet sich ausschließlich auf die nega­tiven, bedrohlichen Aspekte der Wechselbeziehung. Es gibt keine Empathie mehr, auch nicht i. B. auf die Kinder. Der Blick für die andere Wirklichkeit ist wie versperrt. Es sind auch keine Korrek­turen mehr möglich. Der „Andere“ muss bekämpft/vernichtet werden.

Die Gefühle sind wie erstarrt. Die ganze Aufmerksamkeit ist in der Regel auf sich selbst gerichtet. Die eigene Angst vor einem Verlust ist viel größer, als die Sorge um das Wohl der Kinder. Die Beweggründe dieser Menschen verändern sich häufig und es hat den Anschein als würde dieser Elternteil  möglicherweise die Kontrolle über seine eigenen inneren(Streit-) Kräfte verlieren.

Inwieweit hier ein psychiatrisches Gutachten weiterhilft, kann ich nicht sagen. Auch dazu wird Michael Blank gleich noch näheres berichten.

 

Sollten Eltern oder ein Elternteil in PAS-Fällen von Anfang an alle Angebote ablehnen und sich verweigern, hat das Jugendamt die Pflicht, das Gericht anzurufen und die Sachlage im Gericht mit der zuständigen Richterin und den Beteiligten zu erörtern. Dazu können auch die Kinder gehören,
je nach Alter, Entwicklungsstand und Situation/Position des Kindes und Jugendlichen.

 

Hier nimmt  das Jugendamt  wieder seine Funktion als staatlicher Wächter wahr, der das Gericht anrufen muss, damit  dieses überprüft, ob hier der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gegeben ist, um dann gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen zur Abwendung der Gefährdung bzw. zur Sicherung des Kindeswohls einzuleiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit des ( vorüber­gehenden) Sorgerechts – bzw. Teilsorgerechtsentzug.

Diese Informationen bekommen alle Eltern frühzeitig.

 

Damit das Gericht das zeitnah und eindeutig tun kann, braucht es Informationen.

Es reicht nicht, zu sagen:

Die Eltern sind so in ihrem Konflikt gefangen, dass eine Beratung des Jugendamtes nicht mehr möglich ist. Das Kind befindet sich in einem schweren Loyalitätskonflikt und muss zur Ruhe kommen. Ich schlage ein Sachverständigengutachten vor.

 

Meine Damen und Herren: Das reicht nicht!

 

Das Jugendamt muss dem Gericht mitteilen, was es bisher angeboten hat und mit welchem Erfolg bzw. Misserfolg. Es muss die Gründe nennen, warum keine Beratung stattfinden konnte bzw. warum sie abgebrochen wurde. Es muss Ross und Reiterin nennen, muss Hypothesen bilden i.B. auf den Konflikt, das Konfliktverhalten, d.h. gibt es Störungen (ich muss nicht wissen, welche genau, aber ich muss sie beschreiben) bei einem Elternteil, die seine Fähigkeit einer konstruktiven Konfliktbearbeitung einschränken. Das Jugendamt muss daraus Prognosen ableiten, die die Entwicklungsperspektiven des Kindes und Jugendlichen betreffen und das Gericht auffordern , die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die zur Abwendung der Gefährdung angeregt werden. Das kann auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geschehen.

 

Und noch einmal:

Diese Arbeit erfordert eine frühzeitige disziplin-übergreifende Kooperation zwischen Jugend­amt und Gericht in erster Linie. Selbstverständlich muss es auch die Kooperation mit Verfahrens – u. UmgangspflegerInnen, GutachterInnen, TherapeutInnen, BeraterInnen, ErzieherInnen und LehrerInnen geben.

Und auch das sage ich noch einmal:

Das Jugendamt muss dieses Verfahren koordinieren und gestalten. Es hat alle Möglichkeiten, dies zu tun. Das Gericht muss seine angeordneten Maßnahmen  überprüfen.

Das Jugendamt hat ein Beschwerderecht, von dem macht es selten bis gar nicht Gebrauch (weil vielleicht der Amtsleiter mit dem Richter zusammen Golf spielt) Es hat die Möglichkeit über die Mitteilung (§50; Abs.3) die Überprüfung der Erziehungsfähigkeit im Rahmen des §1666 BGB anzuregen. Es kann anregen, dass die Konfliktbearbeitung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens erfolgen muss und dass der Richter das zur Auflage macht. Dazu ist es notwendig, die Verfahren abzukürzen und auch die Interventionen zeitlich zu begrenzen.

Jede zeitliche Verzögerung verschlimmert die Symptome.

 

Das Jugendamt kann den Begleiteten Umgang vorschlagen. Dazu ist es notwendig, dass das Jugendamt ein Konzept dazu hat. Genauso wie es ein Handlungskonzept braucht für die Mit­wirkung in gerichtlichen Verfahren und den Umgang mit besonderen Herausforderungen, wie ich sie oben beschrieben habe.

 

Ohne Kooperation mit den Anderen geht es nicht. Es muss einen Motor geben, der diese Koope­ration immer wieder „anheizt“, der darauf besteht, der sie einfordert. Dieser Motor kann/sollte das Jugendamt sein.

Wir brauchen ganzheitlich ausgebildete Fachleute die in der Lage sind, die tiefer liegenden Motive und Grundstrukturen zu erkennen und die ausreichend Kenntnisse haben.

 

Unser Jugendamt wäre total überfordert, stünde es alleine vor der Bewältigung dieser Aufgabe, die uns manchmal die Kraft zum Atmen nehmen könnte, würden wir uns nicht immer wieder gegen­seitig Mut machen. Mut machen, uns zu informieren und immer wieder ins eigene innere Theater zu schauen, damit wir uns den Zugang zu unserem Wissen, zu unserem Können, zu unserer Kraft und Zivilcourage, zum  Humor und der Leichtigkeit, zur  Bewusstheit  und Liebe zu den Menschen  erhalten, um unseren  „Außendienst“ fachlich, menschlich und kompetent im Interesse der Kinder, Jugendlichen und ihren Eltern leisten zu können.

 

Ich danke Ihnen.